Grenzüberschreitende Verschmelzungs-, Spaltungs- und Formwechselplan

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Product Description

Wir beurkunden für Sie grenzüberschreitende Verschmelzungs-, Spaltungs- und Formwechselpläne (UmWG).

 

I. Kosten


Unsere Notare sind nicht an die Gebühren für deutsche Notare gebunden. Die Kosten können somit frei festgelegt werden. Die Kosten für die Beurkundung der Verschmelzungsvertrags und der Zustimmungsbeschlüsse bemessen sich nach den Gebühren der deutschen GNotKG für deutsche Notare mit einem Abschlag von 40%. Das Honorar beträgt jedoch mindestens EUR 1'000.


Beispiel 1: Der Geschäftswert der Umwandlung beträgt EUR 100’000. Die sich aus der GNotKG ergebende Gebühr für die Beurkundung des Verschmelzungsvertrags, der Gesellschaftsbeschlüsse, und die Handelsregisteranmeldung beträgt somit EUR 2’354 gemäss der GNotKG. Bei uns jedoch nur EUR 1'412.50.


Beispiel 2: Der Geschäftswert der Umwandlung beträgt EUR 5'000’000. Die sich aus der GNotKG ergebende Gebühr für die Beurkundung des Verschmelzungsvertrags, der Gesellschaftsbeschlüsse, und die Handelsregisteranmeldung beträgt EUR 35’235. Bei uns jedoch mindestens EUR 21’141.

II. Verfahrensablauf


Die Beurkundung des Verschmelzungsvertrags, der Zustimmungsbeschlüsse und der Vollzug im Handelsregister erfolgt nach Massgabe der folgenden Schritte:


1. Kauf der Dienstleistung
Sie erwerben in unserem Shop als Dienstleistung die Beurkundung der des Verschmelzungsvertrags, der Zustimmungsbeschlüsse und deren Vollzug.

2. Bestätigungsemail und Questionnaire
Nach dem Kauf dieses Produktes erhalten Sie per Email einen Questionnaire, den Sie bitte ausfüllen. Wir erstellen dann gestützt auf Ihre Angaben, einen Entwurf des Verschmelzungsvertrags und der Zustimmungsbeschlüsse.

3. Vereinbarung eines Termins zur Besprechung des Entwurfs der des Verschmelzungsvertrags und der Zustimmungsbeschlüsse
Gleichzeitig tragen Sie sich bitte auch in calendly für eine Besprechung des Entwurfs der des Verschmelzungsvertrags und der Zustimmungsbeschlüsse ein.

4. Besprechung des Entwurfs der des Verschmelzungsvertrags und der Zustimmungsbeschlüsse
Einer unserer Notare wird mit Ihnen zusammen am gewünschten Termin den Entwurf des Verschmelzungsvertrags und der Zustimmungsbeschlüsse besprechen. Er wird nach Massgabe des Besprechung Änderungen am Entwurf vornehmen.

5. Vereinbarung eines Termins zur Beurkundung des Verschmelzungsvertrags und der Zustimmungsbeschlüsse
Gleichzeitig vereinbaren Sie mittels calendly einen Termin für die Beurkundung des Verschmelzungsvertrags und der Zustimmungsbeschlüsse.

6. Beurkundungstermin
Am Termin der Beurkundung des Verschmelzungsvertrags und der Zustimmungsbeschlüsse nehmen Sie mittels Videokonferenz teil. Wir stellen Ihnen eine Vertrauensperson vor Ort zur Verfügung, die gemäss Ihren Instruktionen für Sie den Verschmelzungsvertrags und die Zustimmungsbeschlüsse unterzeichnen wird.

7. Vollzug
Nach der Beurkundung die Anmeldung im Handelsregister vornehmen.